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Schauübung Technische Hilfeleistung

 

Wir suchen

Feuerwehrdienstleistende ( w/m )

Unser Profil:
Unsere Freiwillige Feuerwehr stellt sich als traditionsbewusster aber auch moderner und zukunftsorientierter Verein im Bereich der öffentlichen Sicherheit dar.
Zu unseren Aufgaben gehören der Brandschutz und jegliche Arten von technischen Hilfeleistungen im Bereich der Gemeinde Bodenkirchen und bei Großschadenslagen bis in die Landkreise Mühldorf und Erding.

Um unser breites Aufgabenspektrum bewältigen zu können suchen wir für sofort oder auch später immer mehr fleißige und helfende Hände.


Wir bieten:


- spannende Arbeit
- Kameradschaft
- perfekte Einarbeitung-
- moderne Technik
- Zusammenarbeit mit diversen Hilfsorganisationen

Wir erwarten:

- 24 Stunden Einsatzbereitschaft-
- Bereitschaft zu interessanter Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich Feuerwehr und Technik
- Bereitschaft, auch nachts bei -15°C und Sturm und Schnee aufzustehen um Menschen in Not zu helfen

Ihr Profil:

- Sie wohnen in Bodenkirchen bzw. arbeiten dort tagsüber
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt
- Idealerweise haben Sie eine ganze Menge Zeit
- Es ist für Sie selbstverständlich Menschen in Not zu helfen
- Sie sind in der Lage, sich kameradschaftlich in die Feuerwehr einzubringen

Vergütung:
Sie sind 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr ehrenamtlich als Feuerwehrmann/-frau tätig.
 

Gefahr durch Photovoltaik auf Dächern

Anbei finden eine PDF-Datei, in welcher alle wichtigen Grundlagen für den Umgang mit der immer mehr werdenden Photovoltaik hinterlegt sind

Handy-Notruf nur noch mit gültiger SIM-Karte

Ab dem 1. Juli 2009 ist in Deutschland der Notruf per Handy nur noch mit einer gültigen SIM- oder Prepaid-Karte möglich. Bisher konnte der SOS-Ruf 112 auch ohne Karte von jedem Handy angerufen werden. Der Anruf bleibt jedoch kostenlos.

Als Grund für die Änderung des Telekommunikationsgesetzes wird der zunehmende Missbrauch der Nummer angegeben. Mit gültiger SIM- oder Prepaid-Karte sind Anrufer einfacher zu identifizieren, da auch bei unterdrückter Rufnummer die Nummer an die Notrufleitstelle übermittelt wird. Besitzer von Handys mit Prepaid-Karte sollten sich in Zukunft regelmäßig davon vergewissern, ob ihre Karte vom Provider nach längerer Nichtnutzung nicht automatisch gesperrt wurde. Notrufe wären dann nicht mehr möglich.

Dachaufsetzer

Alarm für die freiwillige Feuerwehr Bodenkirchen: Überall im Dorf lösen die Funkmeldeempfänger bei den Feuerwehrmitgliedern aus, vielleicht heulen sogar die Sirenen der Nachbardörfer, wenn es sich um einen größeren Alarm handelt. Jetzt heißt es für die Einsatzkräfte: schnell zum Auto, zügig zum Gerätehaus, mit Einsatzkleidung ausrüsten - erst dann rücken die Feuerwehrfahrzeuge aus. Diese Anfahrt ist nicht immer einfach für die Feuerwehrleute. Gerade bei dichtem Verkehr zügig zum Feuerwehrhaus zu gelangen, ist oft schwierig.

Um anderen Verkehrsteilnehmern den Feuerwehreinsatz zu signalisieren, haben sich einige Kameraden einen Magnet-Dachaufsetzer mit der Aufschrift "Feuerwehr im Einsatz" gekauft. Die mit deutlichen Warnfarben versehenen Hinweisschilder stehen im Ernstfall auf dem Autodach. Natürlich können diese Schilder nicht Blaulicht und Martinhorn ersetzen - und das sollen sie auch nicht. Sie sind lediglich eine Information, die klar machen soll, welches Ziel der Pkw hat. Ohne diesen Hinweis ist ein Feuerwehrmitglied im Einsatz kaum als solcher zu erkennen. Wenn Sie einen Pkw mit einem solchen Dachaufsetzer (die auch z. B. beim Rettungsdienst eingesetzt werden) sehen, können Sie dem Retter helfen. Und zwar in dem Sie zum Beispiel freiwillig die Vorfahrt gewähren oder dem Fahrzeug auf andere Art und Weise freie Bahn schaffen. Bitte signalisieren Sie das deutlich, mit Handzeichen und ggf. Blinker (sofern Sie rechts ranfahren). Bitte reagieren Sie nicht überhastet - ein solches Entgegenkommen Ihrerseits darf nur durchgeführt werden, wenn es die allgemeine Verkehrslage zulässt und niemand gefährdet wird. Verpflichtet sind Sie dazu nicht. Doch bitte bedenken Sie: Das nächste Mal warten vielleicht Sie dringend auf die Hilfe der Feuerwehr...

Aus dem Wortlaut des § 35 Absatz 1 StVO und nach der neuesten Rechtsprechung und Literatur dürfen Feuerwehrangehörige mit ihren Privatfahrzeugen auf dem Weg von der Wohnung oder vom Arbeitsplatz zum Feuerwehrstützpunkt auch das Sonderrecht in Anspruch nehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Einsatzauftrags dringend erforderlich ist. Dabei muss erhöhte Aufmerksamkeit aufgewandt werden, weil die anderen Verkehrsteilnehmer nicht erkennen können, dass hier ein Vorrecht in Anspruch genommen wird.