Personenbergung am 08.05.2010

 

Einsatzort: Gde. Wurmsham eingesetzte Fahrzeuge: LF 16, Mzf, Anhänger
Einsatzdatum: 08.05.2010 Feuerwehrkräfte FFW Bodenkirchen: 22
Alarmierung: 14:12 Uhr Alarm durch: Integrierte Leitstelle Landshut
Einsatzdauer: 1,75 Std. Einsatzstichwort: Nachforderung
weitere Feuerwehren und Stellen: Wurmsham, Pauluszell, KBM, Polizei, Kriminalpolizei, Bestatter

 

Pressebericht der Polizei Bayern:

Rentnerin in Abwasserschacht gestürzt und verstorben

WURMSHAM/LKRS. LANDSHUT. Am Samstagvormittag, 08.05.2010, wollte eine Bekannte ihre Nachbarin in einem Ortsteil der Gemeinde Wurmsham, Landkreis Landshut, besuchen.

Diese lebte alleine auf einer kleinen Hofstelle. Trotz laufendem Fernseher und bellendem Hund öffnete die ältere Dame der Besucherin nicht, die daraufhin die Polizei in Vilsbiburg verständigte.

Mit Unterstützung der Feuerwehr konnte das Haus über ein geöffnetes Fenster im ersten Stock betreten werden. Weder im Gebäude, noch im angebauten Stall konnte die Hausbesitzerin aufgefunden werden. Erst im hinteren Grundstücksbereich wurde die Frau leblos in einem Schacht aufgefunden. Dieser bestand aus Betonringen mit einem Durchmesser von etwa einem Meter, einer Tiefe von 1,5 Metern und war mit Abwasser gefüllt. Darin befand sich der Leichnam der 78-Jährigen, wobei sich der Körper im Abwasser befand und nur der Kopf sichtbar war.

Der Kriminaldauerdienst der Kripo Landshut hat die Ermittlungen zum Sturzgeschehen aufgenommen. Nach ersten Erkenntnissen war der Schacht nur unzureichend mit einem Styropordeckel und einem Maschendrahtzaun abgedeckt. Die Kripo Landshut geht davon aus, dass die 78-jährige Rentnerin wegen der mangelhaften Abdeckung in den Schacht stürzte und sich nicht mehr selbst befreien konnte. Zur Klärung der genauen Todesursache wurde am Montag eine Obduktion durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die ältere Frau an einem Herzversagen wegen Unterkühlung verstarb. Die festgestellten Verletzungen am Leichnam der Rentnerin waren mit einem entsprechenden Sturz in den Schacht vereinbar. Hinweise auf Fremdeinwirkung bzw. Fremdverschulden zu dem tragischen häuslichen Unfall haben sich nicht ergeben.

 

Einsatzstelle:  


Quelle: Google Maps

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